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Herzlich Willkommen auf der Homepage unserer Schule!
Hier finden Sie stets aktuelle Informationen rund um unsere Schule und alle am Schulleben Beteiligten.
Wir laden alle kleinen und großen Besucher herzlich ein, sich auf unserer Internetseite umzuschauen.
Nach § 27 des Sächsisches Schulgesetz für den Freistaat
Sachsen beginnt mit dem Schuljahr 2026/2027 für alle Kinder, die im Zeitraum
vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 geboren sind, die Schulpflicht. Als
schulpflichtig für dieses Schuljahr gelten auch Kinder, die bis zum 30. September 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, einen
entsprechenden Entwicklungsstand haben und von den Eltern in der Schule
angemeldet werden.
Für die Anmeldung der Einschüler der Stadt Lauter-Bernsbach
sind folgende Termine vorgesehen:
Montag, 25.08.2025, von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr,
Kinder aus den OT Bernsbach und Oberpfannenstiel
Dienstag, 26.08.2025, von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr,
Kinder aus dem OT Lauter
Mittwoch, 27.08.2025, von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Kinder aus den OT Bernsbach, Oberpfannenstiel und Lauter
In
Ausnahmefällen kann die Anmeldung nach telefonischer Rücksprache individuell
vereinbart werden.
Bitte beachten
Sie die Anmeldemodalitäten in der Kindertagesstätte.
Eltern, deren Kinder keine Kindereinrichtung besuchen, melden sich
bitte ab dem 11. August 2025 zur Terminabsprache im Sekretariat unserer
Grundschule
(Frau Gebhardt 03774/62139).
Eltern, die ihr Kind
an einer Schule in freier Trägerschaft angemeldet haben, teilen dies mit dem
Namen der Schule in freier Trägerschaft der Grundschule schriftlich bis zum 29.08.2025 mit (SOGS §3 Abs. 3).
Bei der Anmeldung sind vorzulegen:
Die Geburtsurkunde oder eine amtlich beglaubigte Kopie. Bei der Anmeldung von
Kindern, bei denen beide Elternteile das Sorgerecht ausüben, ist die
Unterschrift
b e i d e r
Sorgeberechtigten erforderlich. Ist einer der Sorgeberechtigten
verhindert, muss eine Vollmacht und eine Ausweiskopie des Abwesenden vorgelegt
werden.
Sollte nur ein Elternteil sorgeberechtigt sein, ist dies durch Vorlage der gerichtlichen Entscheidung (sog. Negativbescheinigung) nachzuweisen.
Es muss der Impfausweis im Original oder ein anderer
Nachweis zum Masernschutz mitgebracht werden.
gez. C. Holzhey
Schulleiterin
Folgende Dokumente werden für die Schulanmeldung benötigt:
Sehr geehrte Eltern,
hier finden Sie das Dokument, das Sie zur Anmeldung an der Schulspeisung des Hortes an unserer Schule benötigen.